Gremien

Die Stiftung Akkreditierungsrat weist die folgenden Gremien auf:

Akkreditierungsrat

Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat.
Er entscheidet über die Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen, hochschuleigenen Qualitätssicherungssystemen und alternativen Verfahren.

Die Mitglieder des Akkreditierungsrates werden für die Dauer von vier Jahren bestellt.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat überwacht die Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Führung der Stiftungsgeschäfte durch den Akkreditierungsrat und den Vorstand. Seine Mitglieder werden von der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz für die Dauer von vier Jahren bestellt.

Vorstand

Der Vorstand führt die Beschlüsse des Akkreditierungsrates aus und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung, soweit nicht dem Akkreditierungsrat die Entscheidung vorbehalten ist. Ihm gehören die oder der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, die oder der stellvertretende Vorsitzende des Akkreditierungsrates und die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Stiftung an.

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