10.4 Welche Akkreditierungsfristen gelten für Kombinations- und Teilstudiengänge?

Die Regelungen in § 32 MRVO sollen sicherstellen, dass jeder Kombinationsstudiengang regelmäßig in einem Abstand von acht Jahren (§ 26 Abs 1 Satz 1…

10.5 Was ist hinsichtlich der Zeitplanung und Antragstellung zu beachten?

Bei der Akkreditierung von Kombinationsstudiengängen kann sich die Begutachtung der Teilstudiengänge über mehrere Semester erstrecken. Damit können planerische Herausforderungen einhergehen. Im Folgenden werden Hinweise…

10.6 Was passiert, wenn ein neues Fach/ein neuer Teilstudiengang etabliert wird?

§ 32 Abs. 3 MRVO sieht vor, dass die Akkreditierung eines Kombinationsstudiengangs durch die Aufnahme weiterer wählbarer Teilstudiengänge oder Studienfächer ergänzt werden kann, ohne…

14.2 Regelungen zur Novellierung der Musterrechtsverordnung

14.2.1: Ab wann werden die Änderungen der 2024 novellierten MRVO in Kraft treten? Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, hat die Wissenschaftsministerkonferenz den Ländern…

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