12.6 Wie verarbeitet die Stiftung Akkreditierungsrat Daten von Hochschulangehörigen, die in Akkreditierungsanträgen enthalten sind?

Daten von Hochschulangehörigen sind in der Regel in den Selbstevaluationsberichten und/oder Anlagen zu diesen Berichten enthalten, die die Hochschulen gemäß § 23 Abs. 1…

12.7 Wie verarbeitet die Stiftung Akkreditierungsrat Daten von Gutachterinnen und Gutachtern, die von systemakkreditierten Hochschulen in internen Verfahren eingesetzt werden?

Es werden folgende Daten erhoben: Name, Titel, Funktion und Institution der von systemakkreditierten Hochschulen eingesetzten Gutachterinnen und Gutachter. Diese Daten werden von den Hochschulen…

02.2 Wie viele Begehungen sind in einem Systemakkreditierungsverfahren nach neuem Recht erforderlich?

Die MRVO hält in der Begründung zu § 24 Abs. 5 fest: „Im Hinblick auf die in der Systemakkreditierung obligatorischen Stichproben zur Überprüfung der…

ELIAS 01 Wie registriere ich mich in ELIAS?

Um einen Account in ELIAS zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die/den Nutzerverwalter/-in Ihrer Hochschule. Nach der Anlage Ihres Accounts durch die/den Nutzerverwalter/-in…

ELIAS 02 Wie können akkreditierte Hochschulen interne Akkreditierungsentscheidungen in ELIAS eintragen?

Hinweise Als akkreditierte Hochschulen verstehen sich − Systemakkreditierte Hochschulen − Hochschulen akkreditiert nach Alternativem Verfahren − Hochschulen akkreditiert anhand Experimentierklausel (altes Recht) Die Eintragung…

16.6 Welche Bedeutung haben die Qualifikationsziele eines Studiengangs für die Akkreditierung?

Externe Qualitätssicherung von Studium und Lehre basiert seit jeher auf der Grundlage, dass die Verantwortung für Qualität und Qualitätsentwicklung von Studiengängen bei den Hochschulen…

16.7 Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Qualifikationsziele eines Studiengangs überprüft?

§ 11 Abs. 1 und 2 MRVO legt fest, nach welchen Kriterien die Stimmigkeit der Qualifikationsziele des Studiengangskonzepts zu prüfen ist. Dort ist im…

16.8 Wie sind die Vorgaben aus § 11 Abs. 1 und 2 MRVO konkret zu verstehen?

Für die Überprüfung der Qualifikationsziele leitet der Akkreditierungsrat aus den Vorgaben gemäß § 11 Abs. 1 und 2 einige wenige grundsätzliche Erwägungen ab: a.)  …

17.1 Was sind reglementierte Berufe?

Zahlreiche Berufe können regelhaft nicht allein auf der Basis eines bloßen abgeschlossenen Hochschulstudiums ausgeübt werden, sondern es bestehen weitere berufszulassungsrechtliche Voraussetzungen unterschiedlichster Art. Alle…

17.2 Ist bei reglementierten Studiengängen im Rahmen der Akkreditierung die berufsrechtliche Eignung des Studiengangs nachzuweisen?

Ja, wenn ein Berufszielversprechen gegeben wird; das ist in der Regel der Fall. Die Akkreditierung einerseits und die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen andererseits sind…

17.3 Aufgabe der Agenturen und der Hochschulen in der Programmakkreditierung

Konkret hat die Hochschule im Selbstevaluationsbericht darzulegen, wie sie berufsrechtliche Anforderungen erfüllt. Dazu gehört auch die Erläuterung des Verfahrens der Feststellung der berufsrechtlichen Eignung.…

17.4 In welchen Fällen werden Auflagen erteilt?

Weist die Hochschule die berufsrechtliche Eignung trotz eines entsprechenden Berufszielversprechens nicht nach, wird eine Auflage zum Nachweis der berufsrechtlichen Eignung ausgesprochen. Mitunter tritt eine…

17.5 Muss eine Hochschule transparent machen, dass ein Studiengang nicht zu einem reglementierten Beruf befähigt? Ist die Außendarstellung in der Akkreditierung zu prüfen?

Berufszielversprechen werden vor allem in der Außendarstellung der Studiengänge gegeben, z.B. auf Webseiten der Hochschule für Studieninteressierte oder auf Werbeflyern. Liegt der Zugang zu…

17.6 Bedarf es bei reglementierten Studiengängen zwingend einer organisatorischen Verbindung des Akkreditierungsverfahrens mit dem Verfahren zur Feststellung der berufszulassungsrechtlichen Eignung eines Studiengangs nach § 35 MRVO? Müssen zur Prüfung der Erfüllung der berufsrechtlichen Anforderungen weitere Gutachterinnen und Gutachter hinzugezogen werden?

Von Seiten des Akkreditierungsrates ist die Verfahrensverbindung nach § 35 MRVO weder zwingend noch ist die Hinzuziehung weiterer Gutachterinnen und Gutachter obligatorisch. Eine Ausnahme…

17.7 Aufgabe der systemakkreditierten Hochschulen und der das System begutachtenden Agentur

Die in FAQ 17.1 bis 17.6 genannten Fragestellungen und Vorgehensweisen gelten entsprechend auch für systemakkreditierte Hochschulen, die die Erfordernisse in ihren internen Verfahren in…

18.01 Was ist mit 'wesentlichen Änderungen' gemeint?

§ 28 der Musterrechtsverordnung (Landesrechtsverordnungen entsprechend) lautet: „1) Die Hochschule ist verpflichtet, dem Akkreditierungsrat unverzüglich jede wesentliche Änderung am Akkreditierungsgegenstand während des Geltungszeitraums der…

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