01.1 Wann muss ich den Antrag auf Reakkreditierung beim Akkreditierungsrat stellen, damit keine Akkreditierungslücke entsteht?

01.1.1 Programmakkreditierung (Reakkreditierung) Verzögert sich das Verwaltungsverfahren trotz rechtzeitiger Antragstellung, darf dies nicht zu Lasten der Hochschule sowie der Studierenden und Absolventen gehen. Deshalb…

01.2 Wann muss der Antrag auf Erstakkreditierung beim Akkreditierungsrat gestellt werden? Sind auch hier rückwirkende Akkreditierungen möglich?

Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 MRVO ist bei Erstakkreditierungen eine rückwirkende Akkreditierung möglich. Konkret bedeutet dies: Die Akkreditierung ist nach § 26…

01.3 Bis wann muss ein Antrag in der Programmakkreditierung eingereicht werden, damit der Akkreditierungsrat über ihn in seiner nächsten Sitzung entscheiden kann?

Da es zur Vermeidung einer Akkreditierungslücke genügt, den Antrag auf Reakkreditierung rechtzeitig vor Ablauf der Akkreditierungsfrist zu stellen (vgl. FAQ 01.1.1 ), werden bei…

02.1 Bis wann muss ein nach altem Recht* akkreditiertes Qualitätsmanagementsystem die Kriterien der MRVO bzw. der entsprechenden Länderverordnung spätestens umgesetzt haben? (*Ausschlaggebend für eine Akkreditierung nach altem Recht ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Hochschule und Agentur für das Begutachtungsverfahren.)

Nach Ziff. 6.2 der „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ (Beschluss des Akkreditierungsrates in der Fassung vom 20.02.2013) ist die…

03.1 Für welche Akkreditierungsentscheidungen gilt die Veröffentlichungspflicht von Akkreditierungsergebnissen und wo werden diese veröffentlicht?

Grundsätzlich gilt die Veröffentlichungspflicht – also Pflicht zur Veröffentlichung der Akkreditierungsentscheidung und des Akkreditierungsberichts – sowohl für Studiengänge, die im Rahmen der Programmakkreditierung begutachtet…

03.2 Müssen auch systemakkreditierte Hochschulen Akkreditierungsberichte zu den intern akkreditierten Studiengängen veröffentlichen?

Ja, siehe hierzu Frage 3.1 Anmerkung zur Änderung: Diese Frage war zunächst Teil von FAQ 3.1.

03.3 Wer ist zuständig für die Eintragungen in der Datenbank?

Zuständig für die Eintragungen in die Datenbank akkreditierter Studiengänge ist im neuen System (auch bei nach altem Recht systemakkreditierten Hochschulen) stets diejenige Einrichtung, die…

03.4 Welche Informationen müssen Datenbankeinträge zu den von den systemakkreditierten Hochschulen intern akkreditierten Studiengängen enthalten?

Die Datenbankeinträge zu den von den systemakkreditierten Hochschulen intern akkreditierten Studiengängen müssen die folgenden Informationen enthalten: Fristen zur Akkreditierung des Studiengangs, Akkreditierungsart (Erstakkreditierung, Reakkreditierung,…

03.5 Sind die Hochschulen bei der Gliederung ihrer Berichte an das Raster des Akkreditierungsrates gebunden?

Die Qualitätsberichte der systemakkreditierten Hochschulen müssen sich nicht zwangsläufig vollständig an dem vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Berichtsraster für die Programmakkreditierung orientieren. Mit Blick auf die…

04.1 In welchen Fällen kann der Geltungszeitraum der Akkreditierung von Studiengängen verlängert werden und welche Möglichkeiten sieht die Musterrechtsverordnung in dieser Hinsicht vor?

Es gibt fünf Möglichkeiten zur Verlängerung der Akkreditierung von Studiengängen: Automatische Verlängerung von Programmakkreditierungen für die Dauer des Verwaltungsverfahrens Wird ein Reakkreditierungsantrag in der…

04.2 Welche Unterlagen sind für Verlängerungsanträge der Akkreditierung von Studiengängen erforderlich?

Automatische Verlängerung von Programmakkreditierungen bei Antragstellung bis zur Entscheidung des Akkreditierungsrates: Es bedarf der rechtzeitigen (siehe dazu FAQ 01.1.1) Stellung des Antrags im elektronischen…

04.3 Wer stellt den Antrag auf Verlängerung der Akkreditierung und auf welche Weise?

Die Verlängerung von Programmakkreditierungen bei Antragstellung bis zur Entscheidung des Akkreditierungsrates erfolgt automatisch, d. h. ohne gesonderte Antragstellung. In allen anderen Fällen sind gesonderte…

04.4 Welche weiteren Anforderungen bei Anträgen auf Verlängerung der Akkreditierung gibt es?

Für die automatische Verlängerung von Programmakkreditierungen bei Antragstellung bis zur Entscheidung des Akkreditierungsrates bedarf es der rechtzeitigen (siehe dazu FAQ 0.1.1) Stellung des Antrags…

05.1 Die Akkreditierungsfrist eines Studiengangs läuft zum 31.08./30.09.2019 aus. Das Begutachtungsverfahren nach neuem Recht kann bei einer Agentur nicht vor Ablauf der Akkreditierungsfrist abgeschlossen werden. Kann die Akkreditierungsfrist verlängert werden?

Dies ist nicht mehr möglich; im Zweifelsfall wird gebeten, sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen.

06.1 Welche Regelungen gelten für Programmakkreditierungsverfahren mit Vertragsschluss bis einschließlich dem 31.12.2017 und für abgeschlossene Programmakkreditierungen, die auf solchen Altverträgen beruhen?

Für solche Verfahren bzw. abgeschlossenen Programmakkreditierungen gilt das bisherige Recht fort. Beschlüsse des Akkreditierungsrates insbesondere zu den Kriterien und Verfahrensregeln, die bis einschließlich dem…

06.2 Welche Regelungen gelten für Systemakkreditierungsverfahren mit Vertragsschluss bis einschließlich dem 31.12.2017 und für abgeschlossene Systemakkreditierungen, die auf solchen Altverträgen beruhen?

Für solche Systemakkreditierungen bzw. Systemakkreditierungsverfahren ist nach Ziff. 6.2 der „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ (Beschluss des Akkreditierungsrates in…

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