01.1 Wann muss ich den Antrag auf Reakkreditierung beim Akkreditierungsrat stellen, damit keine Akkreditierungslücke entsteht?
01.2 Wann muss der Antrag auf Erstakkreditierung beim Akkreditierungsrat gestellt werden? Sind auch hier rückwirkende Akkreditierungen möglich?
01.3 Bis wann muss ein Antrag in der Programmakkreditierung eingereicht werden, damit der Akkreditierungsrat über ihn in seiner nächsten Sitzung entscheiden kann?
01.6 Wie wird die Akkreditierungsfrist berechnet, wenn ein Antrag auf Reakkreditierung deutlich vor Ablauf der vorherigen Akkreditierungsfrist gestellt wird?
01.9 Muss mit dem Start eines Studiengangs oder eines anlässlich der Reakkreditierung oder im laufenden Akkreditierungszeitraum geänderten Studiengangs auf die abschließende Entscheidung des Akkreditierungsrats gewartet werden?