Für Joint-Programmes (siehe zur Definition FAQ 07.3) ermöglicht die MRVO die Anwendung des European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes (European Approach), siehe…
FAQ-Kategorie: 07 Internationales/Joint Programmes/ European Approach
Der „European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes“ (European Approach, auf Deutsch „Europäischer Ansatz zur Qualitätssicherung von Joint Programmes“) wurde von den Wissenschaftsministerinnen…
Joint-Programmes sind nach § 10 Abs. 1 MRVO Studiengänge, die zu gemeinsamen Abschlüssen (Joint Degree) oder einem Doppel- oder Mehrfachabschluss (Double oder Multiple Degree)…
Zu beachten ist, dass der European Approach kein nationales Recht aus sich selbst heraus ist. Er gilt nur, insoweit er in die nationalen Rechtsordnungen…
Für Joint Programmes allein unter Beteiligung von Hochschulen aus dem Europäischen Hochschulraum gilt: Die Anwendung der in § 10 und § 16 genannten Kriterien…
Es genügt eine an die Geschäftsstelle des Akkreditierungsrates gesandte Erklärung der Hochschule, dass sie geprüft hat, dass die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1…
Die systemakkreditierte Hochschule kann entscheiden, ob sie ein Joint-Programme über ihr internes QM oder im Wege der Programmakkreditierung qualitätssichert. Entscheidet sich die Hochschule für…
Ja, dies ist definitiv der Fall. Bezüglich aller internationalen studiengangsbezogenen Kooperationen, die die Merkmale gemäß § 10 Abs. 1 nicht erfüllen, wird der European…