Für solche Verfahren bzw. abgeschlossenen Programmakkreditierungen gilt das bisherige Recht fort. Beschlüsse des Akkreditierungsrates insbesondere zu den Kriterien und Verfahrensregeln, die bis einschließlich dem…
FAQ-Kategorie: 06 Geltung bisherigen und neuen Rechts
Für solche Systemakkreditierungen bzw. Systemakkreditierungsverfahren ist nach Ziff. 6.2 der „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ (Beschluss des Akkreditierungsrates in…
Für solche Programm- und Systemakkreditierungsverfahren gilt umfassend das neue Recht, das heißt die Regelungen des StAkkrStV und der MRVO bzw. der entsprechenden Verordnungen der…