01.1.1 Programmakkreditierung (Reakkreditierung) Verzögert sich das Verwaltungsverfahren trotz rechtzeitiger Antragstellung, darf dies nicht zu Lasten der Hochschule sowie der Studierenden und Absolventen gehen. Deshalb…
FAQ-Kategorie: 01 Antragstellung
Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 MRVO ist bei Erstakkreditierungen eine rückwirkende Akkreditierung möglich. Konkret bedeutet dies: Die Akkreditierung ist nach § 26…
Da es zur Vermeidung einer Akkreditierungslücke genügt, den Antrag auf Reakkreditierung rechtzeitig vor Ablauf der Akkreditierungsfrist zu stellen (vgl. FAQ 01.1.1 ), werden bei…
Der Akkreditierungsrat nimmt eine Plausibilitätsprüfung der im Akkreditierungsbericht niedergelegten Beschlussempfehlung der Akkreditierungsagentur und des Gutachtergremiums vor. Deshalb muss der Akkreditierungsrat im Zweifelsfall die Möglichkeit…
Die Antragsunterlagen können in den gängigen Dateiformaten (PDF, ZIP – nur in ZIP-Archiven sind Dateiformate wie Word oder Excel möglich) eingereicht werden. Die maximale…
Nach § 26 Abs. 2 MRVO schließt sich die Reakkreditierung unmittelbar an die vorherige Akkreditierung an. Der Sinn dieser Regelung liegt in einer lückenlosen…
Nein. Der Akkreditierungsrat hinterlegt von ihm ausgesprochene Akkreditierungen in der Akkreditierungsdatenbank unter https://antrag.akkreditierungsrat.de; dort können u.a. die Akkreditierungsbeschlüsse des Akkreditierungsrates öffentlich eingesehen sowie –…
Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erst- und Reakkreditierung gelten unterschiedliche Einreichungsfristen. Anträge auf System-Erstakkreditierungen werden prioritär behandelt, da die antragstellenden Hochschulen aufgrund auslaufender…
Der Akkreditierungsrat stellt keine Betriebserlaubnis für Studiengänge aus. Dies tut das jeweilige Wissenschaftsministerium als zuständige Aufsichtsbehörde. Zwischen den Ländern und verschiedenen Hochschultypen ist eine…