ELIAS 12 Wie können akkreditierte Hochschulen eine intern ausgesprochene Fristverlängerung in ELIAS abbilden?

Akkreditierte Hochschulen können über diese Funktion ihre internen Fristverlängerungen in die Datenbank des Akkreditierungsrates eintragen (vorläufige Verlängerungen im laufenden Reakkreditierungsverfahren sind davon nicht betroffen, da diese auf die Reakkreditierung des jeweiligen Studiengangs angerechnet werden – siehe hierzu die ELIAS FAQ 11).

Eine ausführliche Prozessbeschreibung finden Sie nachfolgend.

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