ELIAS 02 Wie können akkreditierte Hochschulen interne Akkreditierungsentscheidungen in ELIAS eintragen?

Hinweise
Als akkreditierte Hochschulen verstehen sich
− Systemakkreditierte Hochschulen
− Hochschulen akkreditiert nach Alternativem Verfahren
− Hochschulen akkreditiert anhand Experimentierklausel (altes Recht)

Die Eintragung interner (Re)-akkreditierungen durch akkreditierte Hochschulen ist auch bei noch nicht vollständig abgebildeter/korrigierter Akkreditierungshistorie eines Studiengangs möglich.

Bei der Eintragung handelt es sich NICHT um einen Antrag auf Programmakkreditierung. Es werden lediglich die aktuellen Akkreditierungsinformationen eines Studiengangs übermittelt. Die Daten werden von der Geschäftsstelle formal überprüft und freigeschaltet. Es findet keine inhaltliche Überprüfung der Angaben statt. 

Die untenstehende Prozessbeschreibung wurde zuletzt am 11.06.2025 aktualisiert.

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