19.09 Welche Besonderheiten sind in der System-Erstakkreditierung zu beachten?

Eine stichprobenartige Überprüfung lässt valide Aussagen zur Funktionsfähigkeit eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) naheliegenderweise nur dann zu, wenn die betrachteten Studiengänge das Qualitätsmanagementsystem möglichst in Gänze zumindest aber in Teilen durchlaufen haben.

Die in § 23 Abs. 1 Nr. 3 MRVO enthaltene Anforderung, dass bei einem Antrag auf erstmalige Systemakkreditierung „mindestens ein Studiengang das Qualitätsmanagementsystem durchlaufen“ (Hervorhebung AR) haben muss, ist entsprechend als Minimalanforderung für solche Hochschulen zu verstehen, die keine reglementierten Studiengänge anbieten (vgl. FAQ 19.4).

In der Erstakkreditierung liegt in der Regel ein neu entwickeltes Qualitätsmanagementsystem vor, das ggf. im Laufe des Verfahrens noch verschiedene mehr oder weniger weitreichende Änderungen erfahren hat. Hinzu kommt, dass sich die Anzahl der vom System behandelten Studiengänge meist noch in engen Grenzen hält und eine Reihe von Studiengängen aufgrund ihrer aktuell gültigen Programmakkreditierung das QMS erst zu einem späteren Zeitpunkt durchlaufen wird. In Anbetracht dieser besonderen Rahmenbedingungen ist es ratsam, das Stichprobendesign rechtzeitig zu planen.

Grundsätzlich sollte eine Hochschule im Verfahren zur Erstakkreditierung sicherstellen, dass die gemäß § 31 MRVO in den Stichproben zu berücksichtigenden Studiengänge das QMS spätestens bis zur zweiten Begehung durchlaufen haben.

Aus den zuvor genannten Gründen kann es im Einzelfall aber erforderlich sein, die spezifischen Gegebenheiten bei der Auswahl und Durchführung der Stichproben zu berücksichtigen und das „Durchlaufen des QMS“ wie folgt zu interpretieren: Soll ein Studiengang in die Stichproben einbezogen werden, muss er zuvor in einer Weise in das QMS eingebunden worden sein, dass sich Effekte und Wirkungen des QMS demonstrieren lassen und sich die Gutachtenden damit in die Lage versetzt sehen, valide Aussagen zur Funktionsfähigkeit und Wirkung des QMS auf Studiengangsebene zu machen und dies im Akkreditierungsbericht darzulegen (vgl. FAQ 19.10).

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