18.10 Mein Studiengang wechselt den Träger – ist dies eine wesentliche Änderung?

Dies kann nicht im Rahmen der Anzeige einer wesentlichen Änderung bewertet werden. Wenn ein Studiengang den Träger wechselt, d.h. von einer Hochschule an eine andere übergeht, ergibt sich daraus immer ein neuer Akkreditierungsgegenstand, und ein neues Akkreditierungsverfahren ist erforderlich (sofern die aufnehmende Hochschule systemakkreditiert ist, muss sie ebenfalls umgehend ein internes Verfahren einleiten). Bitte kontaktieren Sie die Geschäftsstelle der Stiftung Akkreditierungsrat möglichst frühzeitig.

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