09.9 Gibt es Ausnahmen in der Begründung für „gemeinsame Strukturmerkmale“?

In manchen Lehrämtern/Lehramtsfächern spielen die Fachinhalte im engeren Sinn eine quantitativ geringere Rolle. In solchen Fällen können bei Bündelungen auch Strukturmerkmale eine größere Rolle einnehmen. Auch dies ist entsprechend eingehend zu begründen.

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