09.8 Sind schulformspezifische Bündelungen weiterhin zulässig?
Die frühere Zulässigkeit von schulformspezifischen Bündelungen ist aufgehoben; die fachliche Nähe ist künftig das primäre Kriterium für Bündelungen.
Im Sinne der Integration von Fachwissenschaften, Fachdidaktik und Bildungswissenschaft ist dies zu begrüßen. Ohnehin hat sich die Akkreditierungspraxis dahingehend entwickelt, einzelne Fächer schulformübergreifend zu begutachten, ggf. auch unter Einschluss des nichtlehramtsförmigen Studiums eines Fachs.
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