07.7 Welche Regelungen gelten für Joint-Programmes an systemakkreditierten Hochschulen?
Die systemakkreditierte Hochschule kann entscheiden, ob sie ein Joint-Programme über ihr internes QM oder im Wege der Programmakkreditierung qualitätssichert.
- Entscheidet sich die Hochschule für eine Programmakkreditierung, erfolgt die Qualitätssicherung für diesen Studiengang weiterhin extern durch eine Agentur und nicht über die internen QM-Mechanismen der systemakkreditierten Hochschule. Siehe für diesen Fall die übrigen FAQ 07
- Alternativ können die Kriterien des European Approach allein über die Mechanismen des internen QM-Systems zur Anwendung gebracht werden. In diesem Fall gelten nicht die besonderen Verfahrensregeln des European Approach und es bedarf keiner Anerkennungsentscheidung des Akkreditierungsrates.
Die systemakkreditierte Hochschule muss sich mit den am Studiengang beteiligten Partnerhochschulen absprechen und gemeinsam mit ihnen eruieren, welche Anforderungen an die externe Qualitätssicherung national bestehen.
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