07.1 Regeln nach neuem Recht für die Programmakkreditierung von Joint-Programmes

Für Joint-Programmes (siehe zur Definition FAQ 07.3) ermöglicht die MRVO die Anwendung des European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes (European Approach), siehe dazu FAQ 07.2.

Der European Approach ermöglicht, dass der Akkreditierungsrat anstelle einer herkömmlichen Programmakkreditierung eines Joint-Programmes die Bewertung durch eine im EQAR gelisteten Agentur anerkennt; siehe im Detail § 33 MRVO.

Einzelheiten zur Anwendung des European Approach durch deutsche Hochschulen sind in den §§ 10, 16 und 33 der MRVO geregelt und in der Begründung der MRVO erläutert. Mit den genannten Paragraphen wird der European Approach in deutsches Recht umgesetzt; der European Approach selbst wird aus rechtlichen Gründen nur in der Begründung der MRVO genannt.

Siehe zum Anerkennungsverfahren nach dem European Approach auch die unten angefügte Präsentation.

Siehe zur Antragstellung in ELIAS die FAQ „ELIAS 09

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