Alternative Verfahren

Alternative Verfahren sind von Hochschulen selbst entwickelte und durchgeführte Akkreditierungsverfahren. Sie stellen eine gleichwertige Alternative zur Programm- und Systemakkreditierung dar und ersetzen diese vollständig.

Damit eine Hochschule ein Alternatives Verfahren nutzen darf, muss es zunächst vom Akkreditierungsrat akkreditiert werden. Mit dieser Akkreditierung erhält die Hochschule das Recht, ihre Studiengänge eigenständig zu akkreditieren.

Alternative Verfahren können programmbezogen oder systembezogen ausgestaltet sein:

  • Programmbezogene Alternative Verfahren eignen sich für Hochschulen, denen die klassische Programmakkreditierung zu wenig Gestaltungsspielraum bietet, die aber nicht alle Anforderungen der Systemakkreditierung erfüllen möchten oder können.
  • Systembezogene Alternative Verfahren eignen sich für Hochschulen, die in Bezug auf ihre Qualitätssicherung über die Vorgaben der Systemakkreditierung hinausgehen wollen.

Ein zentrales Ziel der Alternativen Verfahren ist es, Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems in Deutschland zu gewinnen. Sie sind daher als dialogische Verfahren angelegt: Die Hochschule tritt mit ihrem Verfahren in einen fachlichen Austausch mit dem Akkreditierungsrat und der Hochschulöffentlichkeit. Dabei gilt: Die Hochschule ist Expertin für ihr eigenes Alternatives Verfahren. Der Akkreditierungsrat und die Hochschulöffentlichkeit lernen von dessen Durchführung.

Alternative Verfahren

Hier finden Sie Beispiele für Alternative Verfahren

Akkreditierte Alternative Verfahren

Wie werden Alternative Verfahren akkreditiert?

Verfahrensablauf der Akkreditierung von Alternativen Verfahren

Zum Verfahrensablauf

Dokumente zu Alternativen Verfahren

Dokumente zu Alternativen Verfahren

Dokumente zu Alternativen Verfahren

Sie interessieren sich für Alternative Verfahren und wollen sich dazu austauschen?

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie weitere Fragen haben oder für Ihre Hochschule die Durchführung eines Alternative Verfahrens erwägen.

Adriane Janosch

Stellv. Fachbereichsleitung Alternative Verfahren, Referentin Programmakkreditierung

Telefon: +49 (0) 228 - 338 306 72

E-Mail: janosch@akkreditierungsrat.de

Ulf Schöne

Fachbereichsleitung Alternative Verfahren, Beauftragter für Agenturangelegenheiten

Telefon: +49 (0) 228 - 338 306 35

E-Mail: schoene(at)akkreditierungsrat.de

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